Allgemeine Geschäftsbedingungen
# Allgemeine Geschäftsbedingungen
## der Motorhaus Europa GmbH für den Verkauf von Kraftfahrzeugen
### 1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge über Kraftfahrzeuge zwischen
**Motorhaus Europa GmbH**
Siegfriedstr. 150–151
10365 Berlin
Deutschland
**E-Mail:** info@motorhaus-europa.de
**Telefon:** 0211 87973998355
– nachfolgend „wir“ oder „Verkäufer“ –
und unseren Kunden, soweit diese Bedingungen wirksam in den jeweiligen Kaufvertrag einbezogen wurden.
Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Regelungen, die ausdrücklich Verbraucher betreffen, gelten ausschließlich für diese.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
### 2. Fahrzeugangebote und Vertragsschluss
Die Darstellung eines Fahrzeugs auf unserer Website oder auf Fahrzeugportalen dient grundsätzlich der Information und der Kontaktaufnahme. Sie stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist.
Eine Fahrzeuganfrage oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins verpflichtet den Kunden nicht zum Kauf.
Ein Kaufvertrag entsteht durch übereinstimmende verbindliche Erklärungen des Verkäufers und des Käufers über das betreffende Fahrzeug und die Vertragsbedingungen. Der Vertragsschluss kann persönlich, telefonisch oder durch Austausch entsprechender Erklärungen, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Wird ausdrücklich vereinbart, dass der Vertrag erst mit Unterzeichnung des Kaufvertrags zustande kommen soll, ist diese Vereinbarung maßgeblich.
Vor Vertragsschluss erhält der Käufer die wesentlichen Informationen zum Fahrzeug, zum Gesamtpreis sowie zu den Zahlungs- und Übergabebedingungen.
Bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern stellen wir eine Vertragsbestätigung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss und spätestens bei Lieferung zur Verfügung.
### 3. Fahrzeugzustand und vereinbarte Beschaffenheit
Wir schulden das vereinbarte Fahrzeug einschließlich des vereinbarten Zubehörs und der geschuldeten Fahrzeugunterlagen.
Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Anforderungen. Dazu gehören insbesondere maßgebliche Angaben zu Modell, Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung, Fahrzeugzustand und Unfallhistorie.
Rechtlich relevante Angaben im Fahrzeugangebot oder in der Werbung werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht pauschal ausgeschlossen.
Uns bekannte Unfallschäden, erhebliche Vorschäden und bekannte Mängel teilen wir dem Käufer vor Vertragsschluss mit.
Beruht eine Angabe ausschließlich auf Informationen eines Vorbesitzers oder auf vorhandenen Unterlagen, machen wir dies bei der betreffenden Angabe kenntlich. Ebenso unterscheiden wir, soweit erforderlich, zwischen dem abgelesenen Kilometerstand und einer zugesagten tatsächlichen Gesamtlaufleistung.
Bei gebrauchten Fahrzeugen werden Alter, Laufleistung und bisherige Nutzung bei der Beurteilung des geschuldeten Zustands berücksichtigt. Ein allgemeiner Ausschluss der Mängelrechte ist damit nicht verbunden.
Abweichungen von den objektiven gesetzlichen Anforderungen werden gegenüber Verbrauchern nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart. Hierzu gehören eine gesonderte vorvertragliche Information und eine ausdrückliche, gesonderte Vereinbarung der betreffenden Abweichung.
### 4. Kaufpreis und Zusatzkosten
Es gilt der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtpreis.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preisangaben einschließlich der jeweils anfallenden Umsatzsteuer und sonstiger im Kaufpreis enthaltener Preisbestandteile.
Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wird die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
Zusätzliche Kosten, etwa für Lieferung, Überführung, Zulassung oder besondere Zusatzleistungen, werden vor Vertragsschluss mitgeteilt und nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden.
Der vereinbarte Kaufpreis wird nach Vertragsschluss nicht einseitig erhöht.
### 5. Vorauszahlung und Kreditfinanzierung
**Der Kaufpreis ist vor Übergabe beziehungsweise Auslieferung des Fahrzeugs vollständig zu bezahlen, sofern eine vereinbarte Kreditfinanzierung nicht eine abweichende Zahlungsabwicklung vorsieht.**
Bei Zahlung aus eigenen Mitteln erfolgt die Zahlung nach Abschluss des Kaufvertrags innerhalb der im Kaufvertrag vereinbarten Zahlungsfrist auf das dort oder in der Rechnung angegebene Geschäftskonto.
Der konkrete Fälligkeitstermin wird dem Käufer vor Vertragsschluss mitgeteilt. Die Übergabe beziehungsweise Auslieferung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang zum vereinbarten Termin.
Eine Kreditfinanzierung kann nach gesonderter Vereinbarung genutzt werden. Ihre Bewilligung hängt von der Prüfung und Entscheidung des jeweiligen Kreditgebers ab. Eine Finanzierungsanfrage allein stellt keine Finanzierungszusage dar.
Bei einer vereinbarten Kreditfinanzierung erfolgt die Übergabe, sobald die im Kaufvertrag vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Auszahlung des finanzierten Kaufpreises an uns verbindlich sichergestellt oder erfolgt ist. Eine vereinbarte Eigenleistung des Käufers ist zuvor zu zahlen.
Soll der Fahrzeugkauf nur bei erfolgreicher Finanzierung verbindlich werden, wird dies ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart. In diesem Fall besteht bei Ablehnung der Finanzierung keine Verpflichtung, den Kaufpreis stattdessen aus eigenen Mitteln aufzubringen.
Ohne einen solchen Finanzierungsvorbehalt führt die Ablehnung eines Kredits nicht automatisch zur Aufhebung des Kaufvertrags. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei verbundenen Kauf- und Kreditverträgen, bleiben unberührt.
Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte werden durch die Vorauszahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen.
### 6. Fahrzeugstandort, Lieferung und Abholung
Unsere Fahrzeuge können sich in Deutschland oder an einem Lager- beziehungsweise Fahrzeugstandort in Polen befinden.
Der konkrete Standort des Fahrzeugs sowie der vereinbarte Abhol- oder Lieferort werden dem Käufer vor Vertragsschluss mitgeteilt.
Unsere Geschäftsanschrift in Berlin ist nicht automatisch der Abholort jedes Fahrzeugs. Ein Fahrzeugstandort in Polen ändert nichts daran, dass die Motorhaus Europa GmbH bei einem mit ihr geschlossenen Kaufvertrag Vertragspartner des Käufers bleibt.
Ob das Fahrzeug geliefert oder abgeholt wird, welche Leistungen wir übernehmen und welche Kosten entstehen, wird vor Vertragsschluss vereinbart.
Der vereinbarte Übergabeort wird nicht ohne Zustimmung des Käufers geändert.
Lieferung oder Abholung erfolgen zum vereinbarten Termin unter Berücksichtigung der vereinbarten Zahlungsvoraussetzungen. Bei absehbaren Verzögerungen informieren wir den Käufer unverzüglich. Seine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
### 7. Fahrzeugübergabe und Dokumentation
Bei der Übergabe können Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Fahrzeugunterlagen, Schlüssel und Zubehör in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Der Käufer erhält eine Ausfertigung eines gemeinsam erstellten Protokolls.
Der Käufer kann erkennbare Abweichungen oder Beschädigungen im Protokoll vermerken lassen.
Die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls stellt keinen pauschalen Verzicht auf Mängelrechte dar. Auch später festgestellte Mängel können nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
Verbraucher müssen das Fahrzeug nicht sofort vollständig untersuchen oder Mängel innerhalb einer kurzen Ausschlussfrist melden, um ihre gesetzlichen Rechte zu erhalten.
Bei einer von uns organisierten Lieferung an einen Verbraucher tragen wir grundsätzlich die Transportgefahr bis zur Übergabe an den Käufer oder eine von ihm zum Empfang bestimmte Person. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.
### 8. Eigentum am Fahrzeug
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
Bei einer Kreditfinanzierung können gesonderte Sicherungsvereinbarungen mit dem Kreditgeber gelten. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Finanzierungsunterlagen.
### 9. Gesetzliche Mängelrechte
Für Fahrzeugmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Käufer insbesondere Nacherfüllung verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen.
Die Nacherfüllung erfolgt nach den gesetzlichen Regeln durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Gesetzliche Verweigerungsrechte bleiben unberührt.
Wir bitten darum, uns einen festgestellten Mangel möglichst zeitnah mitzuteilen und verständlich zu beschreiben. Für Verbraucher wird dadurch keine zusätzliche Ausschlussfrist begründet.
Der Käufer stellt uns das Fahrzeug für eine erforderliche Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung. Die Abwicklung stimmen wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben mit ihm ab.
Vor einer Reparatur durch Dritte bitten wir um Kontaktaufnahme, damit wir Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung erhalten. Gesetzliche Ausnahmen und Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.
**Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei gebrauchten Fahrzeugen nicht verkürzt.**
Gesetzliche Verlängerungen, Hemmungen und ein Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.
Bei Fahrzeugen mit digitalen Elementen gelten zusätzlich die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zu erforderlichen Aktualisierungen und entsprechenden Informationen.
### 10. Kostenübernahme bei Mängeln und vertragswidrigen Abweichungen
Entspricht das Fahrzeug nicht der geschuldeten Beschaffenheit oder liegt ein anderer Sachmangel vor, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
**Wir übernehmen die für eine gesetzlich geschuldete Nacherfüllung erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten vollständig.**
Verbraucher können für erforderliche Aufwendungen, die wir im Rahmen der Nacherfüllung tragen müssen, nach den gesetzlichen Voraussetzungen einen Vorschuss verlangen.
Bei einem berechtigten Rücktritt eines Verbrauchers wegen eines Fahrzeugmangels übernehmen wir die erforderlichen Kosten der Rückgabe beziehungsweise Rückführung vollständig.
Die gesetzliche Kostenübernahme hängt nicht davon ab, dass uns ein Verschulden trifft, soweit das Gesetz eine verschuldensunabhängige Verpflichtung vorsieht.
Bitte stimmen Sie einen Fahrzeugtransport nach Möglichkeit vorher mit uns ab. So können wir eine geeignete Abholung oder Rückführung organisieren. Diese Bitte schränkt gesetzliche Ansprüche nicht ein.
### 11. Widerrufsrecht und freiwillige Rückgaberechte
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Ein Vertragsschluss per Telefon oder E-Mail schließt ein Widerrufsrecht nicht aus.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem bereitgestellten Muster-Widerrufsformular.
Bei einem gesetzlichen Widerruf trägt der Verbraucher die unmittelbaren Rückführungskosten nur, wenn ihm diese wirksam auferlegt wurden und er vor Vertragsschluss ordnungsgemäß informiert wurde. Bei einem Fernabsatzvertrag über ein Fahrzeug umfasst dies auch die erforderliche Angabe der Rückführungskosten beziehungsweise einer zulässigen Kostenschätzung.
Die Kostenübernahme bei berechtigten Mängelansprüchen gemäß Abschnitt 10 bleibt davon unberührt.
Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungsgebühren werden für die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts nicht erhoben.
Ein Wertersatz für einen Wertverlust kommt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Eine zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Behandlung des Fahrzeugs begründet für sich genommen keinen Wertersatzanspruch.
Zusätzlich zugesagte freiwillige Rückgabe- oder Umtauschrechte richten sich nach den jeweiligen Bedingungen. Gesetzliche Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.
### 12. Garantien und Haftung
Zusätzliche Garantien bestehen, soweit sie für das betreffende Fahrzeug ausdrücklich eingeräumt wurden. Umfang, Dauer und Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig von einer Garantie und können gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden.
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen.
### 13. Kontakt, Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung
Bei Fragen zum Kaufvertrag oder Beanstandungen können Sie sich an uns wenden:
**Motorhaus Europa GmbH**
Siegfriedstr. 150–151
10365 Berlin
Deutschland
**E-Mail:** info@motorhaus-europa.de
**Telefon:** 0211 87973998355
Bitte nennen Sie nach Möglichkeit Ihren Namen, die Kaufvertragsnummer und das betreffende Fahrzeug, damit wir Ihr Anliegen zuordnen können.
Die Motorhaus Europa GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Das Recht, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
### 14. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen bleiben auch dann wirksam, wenn sie nicht schriftlich getroffen wurden, soweit keine gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Zur besseren Nachvollziehbarkeit empfehlen wir, wesentliche Absprachen in Textform festzuhalten.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum anwendbaren Recht und zur gerichtlichen Zuständigkeit. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Verkäufers wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vereinbart.
Spätere Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht automatisch für bereits abgeschlossene Verträge.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.