Widerrufsbelehrung
# Widerrufsbelehrung
## Widerrufsrecht
Wenn Sie als Verbraucher mit der Motorhaus Europa GmbH einen Fernabsatzvertrag über den Kauf eines Fahrzeugs abschließen, haben Sie das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer bzw. Frachtführer ist, das Fahrzeug erhalten haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns durch eine eindeutige Erklärung über Ihren Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
Der Widerruf kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
Bitte richten Sie Ihren Widerruf an:
**Motorhaus Europa GmbH**
Siegfriedstr. 150–151
10365 Berlin
Deutschland
**E-Mail:** info@motorhaus-europa.de
**Telefon:** 0211 87973998355
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie Ihre Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich.
Zur schnelleren Zuordnung bitten wir Sie, nach Möglichkeit Ihren vollständigen Namen, die Kaufvertrags- oder Bestellnummer, das betreffende Fahrzeug sowie die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN/VIN) anzugeben.
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## Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag wirksam widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen im Zusammenhang mit dem widerrufenen Kaufvertrag erhalten haben, einschließlich der Kosten einer von uns angebotenen günstigsten Standardlieferung.
Dies erfolgt unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.
Zusätzliche Kosten, die dadurch entstanden sind, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, werden nicht erstattet.
Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung verwendet haben, sofern mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Hierdurch entstehen Ihnen keine zusätzlichen Entgelte.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fahrzeug zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fahrzeug zurückgegeben bzw. zur Rückgabe abgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Dies gilt nicht, wenn wir angeboten haben, das Fahrzeug selbst abzuholen.
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# Rückgabe des Fahrzeugs nach Widerruf
Nach Erklärung des Widerrufs ist das Fahrzeug unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzugeben bzw. die Rückführung innerhalb dieser Frist zu veranlassen.
Bitte setzen Sie sich vor der Rückführung des Fahrzeugs mit uns in Verbindung, damit die Rückgabe koordiniert und der für das betreffende Fahrzeug vorgesehene Rückgabeort mitgeteilt werden kann.
Fahrzeuge der Motorhaus Europa GmbH können sich sowohl in Deutschland als auch an unserem Lager- bzw. Fahrzeugstandort in Polen befinden.
Der gesellschaftsrechtliche Sitz der Motorhaus Europa GmbH ist:
**Motorhaus Europa GmbH**
Siegfriedstr. 150–151
10365 Berlin
Deutschland
Unser Lager- bzw. Fahrzeugstandort in Polen ist kein gesellschaftsrechtlicher Sitz der Motorhaus Europa GmbH.
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# Kosten der Rückführung bei einem normalen Widerruf
Bei einem gewöhnlichen Widerruf, bei dem kein von uns zu vertretender Fahrzeugmangel und keine erhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit vorliegt, trägt der Verbraucher die unmittelbaren Kosten der Rückgabe bzw. Rückführung des Fahrzeugs, **sofern er vor Abschluss des Kaufvertrags ordnungsgemäß über diese Kosten informiert wurde**.
Da Kraftfahrzeuge aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht auf dem normalen Postweg zurückgesandt werden können, werden dem Käufer die konkreten Rückführungskosten oder, soweit diese im Voraus nicht vernünftigerweise exakt berechnet werden können, die geschätzten maximalen Rückführungskosten für das jeweilige Fahrzeug **vor Abschluss des Kaufvertrags** mitgeteilt.
Eine entsprechende Angabe kann insbesondere im Fahrzeugangebot, in einem vor Vertragsschluss übermittelten Angebot, in den Vertragsunterlagen oder im Kaufvertrag erfolgen.
Wurde der Verbraucher vor Vertragsschluss nicht entsprechend über die von ihm zu tragenden Rückführungskosten informiert, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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# Rückführung bei einem Fahrzeugmangel oder einer erheblichen Abweichung
Die vorstehende Regelung über die Rückführungskosten bei einem gewöhnlichen Widerruf gilt nicht für Kosten, die nach den gesetzlichen Mängelrechten von der Motorhaus Europa GmbH zu tragen sind.
Entspricht das übergebene Fahrzeug nicht der im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit oder weicht das Fahrzeug in einem rechtlich erheblichen Punkt von den vereinbarten Angaben des Fahrzeugangebots oder Kaufvertrags ab, gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers.
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn beispielsweise:
- ein ausdrücklich vereinbartes Ausstattungsmerkmal fehlt,
- erhebliche bekannte Schäden oder Mängel bei Vertragsschluss nicht mitgeteilt wurden,
- das Fahrzeug erhebliche, bereits bei Übergabe vorhandene und nicht vereinbarte Beschädigungen aufweist,
- ausdrücklich vereinbarte Angaben zum Fahrzeugzustand nicht zutreffen,
- eine ausdrücklich vereinbarte Eigenschaft des Fahrzeugs nicht vorhanden ist oder
- das tatsächlich übergebene Fahrzeug in einem erheblichen Punkt nicht dem vertraglich vereinbarten Fahrzeugzustand entspricht.
Liegt ein Sachmangel oder eine sonstige erhebliche vertragswidrige Abweichung vor und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, trägt die **Motorhaus Europa GmbH die erforderlichen Kosten der Nacherfüllung und der erforderlichen Fahrzeugbeförderung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften**.
Sind bei einem berechtigten Rücktritt wegen eines Fahrzeugmangels die gesetzlichen Voraussetzungen für die Rückabwicklung erfüllt, trägt die **Motorhaus Europa GmbH die erforderlichen Kosten der Rückgabe bzw. Rückführung des Fahrzeugs**.
Der Käufer wird gebeten, uns einen festgestellten Mangel oder eine erhebliche Abweichung möglichst zeitnah mitzuteilen, damit wir den Sachverhalt prüfen und die weitere Vorgehensweise sowie gegebenenfalls den Transport oder die Abholung des Fahrzeugs organisieren können.
Bitte stimmen Sie eine kostenpflichtige Rückführung nach Möglichkeit vorab mit uns ab, damit unnötige oder unverhältnismäßige Transportkosten vermieden werden können.
Diese Regelung schränkt die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein.
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# Prüfung des Fahrzeugzustands bei Rückgabe
Bei einer Rückgabe oder Rückführung wird der Zustand des Fahrzeugs überprüft und mit dem bei der ursprünglichen Fahrzeugübergabe dokumentierten Zustand verglichen.
Dabei können insbesondere folgende Punkte kontrolliert und dokumentiert werden:
- Kilometerstand,
- Karosserie,
- Lackzustand,
- Stoßfänger,
- Scheiben und sonstige Verglasung,
- Felgen,
- Reifen,
- Innenraum,
- Beleuchtung,
- Fahrzeugschlüssel,
- Fahrzeugpapiere,
- Zubehör,
- sichtbare Beschädigungen sowie
- technische oder optische Veränderungen.
Soweit vorhanden, können hierfür das bei der Fahrzeugübergabe angefertigte Übergabeprotokoll sowie Foto- oder Videodokumentationen des Fahrzeugzustands herangezogen werden.
Bereits bei der ursprünglichen Übergabe vorhandene und dokumentierte Mängel, Schäden oder Gebrauchsspuren werden dem Käufer selbstverständlich nicht als nachträglich entstandene Schäden zugerechnet.
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# Wertersatz bei einem Widerruf
Der Verbraucher muss für einen etwaigen Wertverlust des Fahrzeugs nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fahrzeugs nicht notwendig war.
Eine angemessene Prüfung des Fahrzeugs führt nicht automatisch zu einem Wertersatzanspruch.
Ein Wertverlust kann jedoch insbesondere entstehen, wenn das Fahrzeug über das für eine angemessene Prüfung erforderliche Maß hinaus genutzt wurde oder nach der Übergabe neue wertmindernde Veränderungen entstanden sind.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- erhebliche zusätzliche Fahrleistung,
- neue Unfall- oder Karosserieschäden,
- neue Lackschäden,
- neue Schäden an Felgen oder Reifen,
- neue Glasschäden,
- Beschädigungen des Innenraums,
- technische oder optische Veränderungen,
- nachträgliche Umbauten,
- fehlende Fahrzeugteile,
- fehlende Fahrzeugschlüssel,
- fehlende Fahrzeugpapiere oder
- fehlendes mitübergebenes Zubehör.
Ob und in welcher Höhe Wertersatz geschuldet wird, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem tatsächlich eingetretenen Wertverlust.
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# Gesetzliche Mängelrechte
Das gesetzliche Widerrufsrecht und die gesetzlichen Rechte des Käufers wegen eines Fahrzeugmangels sind voneinander unabhängig.
Ein Widerruf innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist erfordert grundsätzlich keine Begründung.
Bei einem Fahrzeugmangel gelten zusätzlich die gesetzlichen Mängelrechte.
Diese Widerrufsbelehrung schränkt gesetzliche Ansprüche des Verbrauchers wegen eines Mangels, einer vereinbarten Beschaffenheit, einer Garantie oder eines arglistig verschwiegenen Mangels nicht ein.
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# Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, können Sie folgende Vorlage verwenden. Die Verwendung dieser Vorlage ist nicht vorgeschrieben.
**An:**
Motorhaus Europa GmbH
Siegfriedstr. 150–151
10365 Berlin
Deutschland
E-Mail: **info@motorhaus-europa.de**
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des folgenden Fahrzeugs:
**Vor- und Nachname des Käufers:**
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**Anschrift:**
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**E-Mail-Adresse:**
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**Fahrzeughersteller / Modell:**
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**Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN/VIN):**
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**Kaufvertrags-/Bestellnummer:**
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**Kaufvertrag abgeschlossen am:**
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**Fahrzeug erhalten am:**
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**Datum des Widerrufs:**
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**Unterschrift des Verbrauchers:**
(nur bei Erklärung auf Papier)
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# Kontaktdaten
**Motorhaus Europa GmbH**
Siegfriedstr. 150–151
10365 Berlin
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer:
**Martin Hoffmann**
Telefon: **0211 87973998355**
E-Mail: **info@motorhaus-europa.de**
Registergericht:
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Handelsregisternummer:
**HRB 86455 B**
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
**DE293972796**